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EG-Richtlinien

wesentliches Mittel zur Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union (EU). Den Richtlinien kommt keine Gesetzeskraft mit direkten Auswirkungen zu, sondern sie sind Anweisungen (meist Mindestanforderungen) an die Mitgliedstaaten, ggf. durch Änderung des nationalen Rechts die Anpassung an die Richtlinienvorschriften zu sichern.
I. Gesellschaftsrecht: Bis heute wurden elf, nicht auf bestimmte Geschäftszweige beschränkte Richtlinien erlassen: Die Erste Richtlinie (1968) regelt die Offenlegung bestimmter Dokumente (Gesellschaftsstatuten), die Registrierung der Gesellschaften bei der Gründung, Auflösung und Abwicklung. Die Zweite Richtlinie (1976) enthält Bestimmungen über Gründung, Kapitalerhaltung und Kapitaländerung von AG und KGaA. Die Dritte Richtlinie (1978) regelt bestimmte Fusionsarten zwischen Aktiengesellschaften, die dem gleichen Recht unterliegen. Die Vierte Richtlinie (1978) betrifft den Jahresabschluß. Die Fünfte Richtlinie (geänderter Vorschlag der Kommission von 1983) behandelt die Struktur der AG sowie die Befugnisse und Verpflichtungen ihrer Organe. Die Sechste EG Richtlinie (1982) regelt die Spaltung von Aktiengesellschaften. Die Siebte Richtlinie (1983) regelt die Erstellung eines Konzernabschlusses. Die Achte Richtlinie (1984) betrifft die Zulassung der mit der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften beauftragten Personen ("Bilanzprüferrichtlinie"). Die Neunte Richtlinie (unveröffentlichter Vorentwurf der Kommission) befaßt sich mit Verbindungen von Unternehmen, insbes. Konzernen. Die Zehnte Richtlinie soll die Verschmelzung von Aktiengesellschaften regeln, die dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen. Die Elfte Richtlinie behandelt Offenlegungspflichten bei Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften, die in einem EU-Mitgliedstaat von Gesellschaften gegründet werden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen. Umsetzung: - Bis 1983 wurden die Erste, Zweite und Dritte Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Durch Inkrafttreten des BiRiLiG wurden mit Wirkung zum 1. 1. 1986 die Vierte, Siebte und Achte Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)). Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts wurde mit Wirkung zum 1. 1. 1995 die Zweite, Dritte und Sechste Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (Umwandlungsgesetz; 1994). Durch die Mehrwertsteuerrichtlinien (seit 1967), Verbrauchsteuersatzrichtlinien (1992) und die Verbrauchsteuersystemrichtlinie (1992) einerseits, durch die Fusionsrichtlinie (1990), die Mutter-Tochter-Richtlinie (1990) und das Schiedsabkommen (1990, 1995) andererseits sind wesentliche Voraussetzungen für eine Harmonisierung der Besteuerung in der EG geschaffen worden.
II. Steuerrecht: Durch die Mehrwertsteuerrichtlinien (seit 1967), Verbrauchsteuersatzrichtlinien (1992) und die Verbrauchsteuersystemrichtlinie (1992) einerseits, durch die Fusionsrichtlinie (1990), die Mutter-Tochter-Richtlinie (1990) und das Schiedsabkommen (1990, 1995) andererseits sind wesentliche Voraussetzungen für eine Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU geschaffen worden.
III. Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht: Mit EG-R. vom 10. 9. 1984 sind Vorschriften zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über irreführende Werbung ergangen, der Vorschlag einer Abänderung unter Einbezug vergleichender Werbung liegt vor (KOM (91) 147). Am 16. 12. 1986 ist die EG-R. über den Schutz der Topographien von Halbleitern und am 21. 12. 1988 die Erste EG-R. zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ergangen. Mit EG-R. vom 3. 10. 1989 sind Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Ausübung der Fernsehtätigkeit koordiniert und dabei die Fernsehwerbung einschließlich des Sponsoring harmonisiert worden (Art. 10 ff). Die EG-R. vom 14. 5. 1991 betrifft den Rechtsschutz von Computerprogrammen. Im Bereich des Urheberrechts betreffen die EG-R. vom 19. 11. 1992 das Vermiet- und Verleihrecht, die EG-R. vom 27. 9. 1993 urheber- und leistungsschutzrechtliche Vorschriften im Bereich des Satellitenrundfunks und der Kabelweiterverbreitung und die EG-R. vom 29. 10. 1993 die Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte. Der Entwurf einer EG-R. über den Schutz biotechnologischer Erfindungen ist im Europäischen Parlament zunächst gescheitert.

 

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