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Edinburgher Regel

Grundsatz, nach dem die relative ökonomisch-finanzielle Lage der Steuerpflichtigen zueinander durch die Besteuerung nicht geändert werden soll; ein Postulat der Besteuerungsneutralität. Benannt nach einem Artikel in der "Edinburgh Review" (1833). Heute gilt die Edinburgher Regel R. allenfalls für die wettbewerbsneutrale Besteuerung.

 

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