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Schleichwerbung

Wirtschaftswerbung muß als solche erkennbar sein, ist sie das nicht von sich aus, muß sie als Werbung offengelegt werden. Unter privaten Kleinanzeigen abgedruckte Anzeigen sind im Falle nicht hinreichender Unterscheidbarkeit als gewerblich auszuweisen, Anzeigen, die nach Form und Inhalt wie redaktionelle Beiträge aufgemacht sind, sind als "Anzeige" hinreichend deutlich kenntlich zu machen. Verstöße sind sittenwidrige Werbung (Kundenfang 5); vgl. auch product placement). Zu Werbung in der Form von Berichterstattung seitens der Medien vgl. Trennungsgebot.

 

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