Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Eigentümerhypothek

nur in Ausnahmefällen mögliche Form der Hypothek, da ein Grundstückseigentümer keine persönliche Forderung gegen sich selbst haben und auf seinem Grundstück keine Hypothek für sich bestellen kann. Die Eigentümerhypothek kommt vor, wenn der Eigentümer die hypothekarisch gesicherte Forderung erwirbt, ohne daß diese infolgedessen untergegangen ist, andernfalls verwandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld (§ 1177 BGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Eigentümergrundschuld
Eigentümlichkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : umweltbewußtes Verhalten | nichtnegative Reaktion | Sechs-b-Rücklage | Propergeschäft | Stillstandzeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum