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Einführungswerbung

Werbung zwecks Einführung eines neuartigen Produkts, einer neuen Marke oder einer neuen Dienstleistung. - Zweck: Die Einführungswerbung muß die Bedarfsträger von der Vorteilhaftigkeit des neuen Angebots überzeugen bzw. auf Bedürfnisse aufmerksam machen und diese so intensivieren, daß daraus Bedarf, d. h. effektive Nachfrage, wird. - Häufig mündet Einführungswerbung in Expansionswerbung. - Vgl. auch Erhaltungswerbung, Erinnerungswerbung.

 

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