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Einnahmen- und Ausgabenrechnung

I. Steuerrecht: Form der Gewinnermittlung nach § 4 III EStG. Anwendbar für Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen (Kleingewerbetreibende, freiberuflich Tätige, nicht buchführende Land- und Forstwirte). Gewinn ist der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
II. Rechnungswesen: Teilgebiet des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens, das Einnahmen und Ausgaben aufzeichnet.

 

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