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end user control (EUC)

Endanwender-Kontrolle, Endverbleiber-Kontrolle, Re-Export-Kontrolle, Wiederausfuhrkontrolle, Kontrollpflicht, bestehend bzgl. Waren einschl. Fertigungsunterlagen, deren Ausfuhr aufgrund von COCOM-Beschlüssen, UN-Embargobeschlüssen und des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in bestimmte Länder (Länderliste, Ausfuhrliste) genehmigungspflichtig ist (Ausfuhrlisten). Der Endverbleib der mit einer Ausfuhrgenehmigung exportierten Waren in dem in Aussicht genommenen Empfängerland ist sicherzustellen. Das für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung für Embargowaren maßgebliche Verfahren richtet sich nach Bestimmungsort/-land und ggf. dem Empfänger der auszuführenden Waren.

 

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