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Entscheidungsregeln

1. Begriff: Kriterium zur Auswahl der Entscheidung des Entscheidungsträgers zwecks Erreichung seiner Ziele: Vorschriften, die in jeder Entscheidungssituation bei hinreichend gegebenen Bedingungen (i. d. R. Vorliegen einer Entscheidungsmatrix) eindeutig festlegen, welche Aktion bei gegebenen Ergebnissen bzw. Nutzenwerten aus der Menge verfügbarer Aktionen auszuwählen ist. - 2. Einteilung nach dem Sicherheitsgrad der Informationen über die Umweltzustände: a) Entscheidungsregeln bei Sicherheit: Die Umweltzustände sind bekannt (lineare Optimierung); auch als "unechte" Entscheidung bezeichnet. b) bei Risiko: Den Umweltzuständen zi können Wahrscheinlichkeitsmaße pi zugeordnet werden (Bayes-Regel, Bernoulli-Prinzip). c) Entscheidungsregeln bei Unsicherheit: Wahrscheinlichkeitsmaße pi sind nicht bekannt (Minimax-Regel, Maximax-Regel, Hurwicz-Regel, Laplace-Regel, Savage-Niehans-Regel); von geringer praktischer Relevanz im ökonomischen Anwendungsbereich, da sie i. d. R. vorhandene Informationen der Entscheidungsträger über die Eintreffwahrscheinlichkeit der Umweltzustände nicht berücksichtigen, aber von größerer Bedeutung in der Spieltheorie. - Vgl. auch lexikographische Auswahlregel.

 

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