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europäisches Versicherungsrecht

ein einheitliches europäisches Versicherungsvertragsrecht gibt es (noch) nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält lediglich mit Art. 7 ff. EGVVG ergänzende kollisionsrechtliche Regelungen für Fälle, in denen z. B. ein deutscher Versicherungsnehmer sein in Österreich gelegenes Ferienhaus bei einem französischen Versicherer gegen Feuer versichert.

 

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