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Exporttratte

Finanzierungsmittel im Rahmen der kurzfristigen Ausfuhrfinanzierung. Der Exporteur zieht nach Versand der Exportwaren eine Tratte (gezogener Wechsel) in deutscher oder ausländischer Währung auf seinen ausländischen Kunden, ohne daß sie diesem zum Akzept vorgelegt wird.

 

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