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familienfremde Arbeitskräfte

Begriff der Landwirtschaftsstatistik. - Arten: 1. Ständige f. A.: In einem unbefristeten oder auf mindestens drei Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehende familienfremde Personen; hierzu rechnen auch Verwandte des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben. - 2. Nichtständige f. A.: Alle übrigen Arbeitskräfte, die, auch wenn nur gelegentlich, mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt waren; nicht dazu zählen Arbeitskräfte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb tätig waren. - Untergliederung nach Geschlecht, Alter, Tätigkeit und Stellung im Betrieb. - Umrechnung in Vollarbeitskräfte mit Hilfe der Arbeitskräfte-Einheit.

 

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