Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Förderung der Arbeitsaufnahme

Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose, um Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Förderung der Arbeitsaufnahme d. A. umfaßt: Bewerbungskosten, Reisekosten, Fahrtkostenbeihilfe, Umzugskosten, Arbeitsausrüstung, Trennungsbeihilfe, Überbrückungsbeihilfe, Übergangshilfe, Verdienstausfall, andere Hilfs- und Beförderungsmittel, soweit der Arbeitsuchende die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen kann. Die Leistungen können als Zuschuß, teilweise auch als Darlehen gewährt werden (§ 53 AFG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Förderung der Allgemeinheit
Förderung der beruflichen Bildung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : zwischenbetrieblicher Vergleich | ökonometrisches Prognosemodell | Innovationsforschung | Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) | Preisabweichung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum