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Funkwerbung

Hörfunkwerbung, Rundfunkwerbung, elektronische Werbung mittels Funkspots; Wirtschaftswerbung in öffentlich-rechtlichen Programmen und kommerziellen Programmen. Bei beiden gehört die Funkwerbung zu den fakultativen Aufgabenbereichen, d. h. ihnen ist freigestellt, ob, in welchem Umfange und wann sie Werbezeiten plazieren. - Normalform der Funkwerbung sind Funkspots von 30-60 Sek. Länge. Reichweite, Umfang und zeitliche Plazierung (Plazierungsvorschrift) dieses Werbeangebots variieren zum Teil sehr stark, so daß nur aufgrund fundierter Mediaanalysen Werbeentscheidungen gefällt werden dürfen. - Bedeutung: Funkwerbung ist, entgegen früherer Vorstellungen, ein einflußstarkes Werbemedium, dessen Botschaften gut in Erinnerung bleiben und bei dem Intermediaselektion vergleichsweise nur geringe Kosten verursacht. Heute dient die Funkwerbung deshalb häufig als Basismedium einer Werbekampagne und wird komplementär mit Fernsehwerbung und Printwerbung eingesetzt; es kann zu Reichweitenüberschneidung kommen. - Vgl. auch Fernsehwerbung.

 

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