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Fusionsbilanz

Verschmelzungsbilanz, Sonderbilanz (Bilanz) bei der Verschmelzung von Rechtsträgern durch Neugründung; die Fusionsbilanz übernimmt die Aktiva und Passiva aller verschmolzenen Rechtsträger. Die Fusionsbilanz ist von dem neugegründeten Rechtsträger aufzustellen, sie ist dessen Eröffnungsbilanz. Vgl. im einzelnen Umwandlungsbilanzen.

 

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