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Garantiekapital

1. Eigenkapital der privaten Realkreditinstitute, das in gesetzlich festgelegtem Verhältnis zu dem Betrag der ausstehenden Pfandbriefe stehen muß; Garantie gegen eine übermäßige Pfandbriefemission. - 2. Eine der wirtschaftlichen Zweckbestimmungen von Eigenkapital in einer Unternehmung: Garantiekapital hat Haftungsfunktion für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

 

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