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Gesetzesaussage

nomologische Hypothese, allgemeine erfahrungswissenschaftliche Aussage (Realwissenschaft), die im Extremfall ohne Beschränkung auf einen bestimmten Raum/Ort oder auf eine bestimmte Zeit formuliert wird. Wegen dieser Eigenschaft werden Gesetzesaussage auch als Invarianzbehauptungen bzw. als Immer- und Überall-Wenn-Dann-Aussagen bezeichnet. - Während Gesetzmäßigkeiten als Bestandteil der Realität zu betrachten sind, handelt es sich bei Gesetzesaussage um Erkenntnistatbestände, die sich ggf. als falsche Vorstellungen über die Eigenschaften der Erfahrungswelt erweisen können (Fallibilismus). - Darüber hinaus muß zwischen Gesetzesaussage und Gesetzen (etwa im Sinn der Rechtswissenschaft) unterschieden werden. Letztere sind von Menschen zu dem Zweck geschaffen, eine Ordnung in den sozialen und institutionellen Beziehungen zu bewirken. Es handelt sich um Normen bzw. Gebote, die bestimmte Verhaltensweisen fordern oder verbieten. - Innerhalb der Wissenschaftstheorie wird kontrovers diskutiert, ob die in naturwissenschaftlichen Bereichen bewährte Suche nach Gesetzmäßigkeiten auch in den Sozial- bzw. Kulturwissenschaften zweckmäßig ist.

 

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