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Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR)

im wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichte und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Die GewStR sind für die Finanzverwaltung (nicht für Gerichte) bindend. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, gegen die Ausführungen in den GewStR im Rechtsmittelverfahren vorzugehen.

 

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