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gewerbliche Schutzrechte

Sammelbegriff für geistige und gewerbliche Leistungen, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind. Zu ihnen zählen die technischen Schutzrechte, nämlich Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte, nämlich Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, das zwischen dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster stehende Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte. Die gewerblichen Schutzrechte sind als absolute Rechte (Immaterialgüterrechte) ausgestaltet und genießen daher wie das Urheberrecht den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG. Nicht zum gewerblichen Rechtsschutz i. e. S gehören das Urheberrecht und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.

 

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