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Gewinnvortrag

durch Gewinnverwendungsbeschluß verbleibender Gewinnrest zur Regulierung der Gewinnverwendung in späteren Jahren; wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis (Bilanzgewinn) hinzugerechnet. - Anzuweisen als Bilanzposition "Gewinnvortrag/Verlustvortrag". - Vgl. auch Verlustvortrag.

 

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