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Großmarkt

Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 66 GewO); meist leichtverderbliche Produkte: Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Blumen. - Vgl. auch Veiling.

 

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