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Grundpfandrechte

dem Sprachgebrauch entsprechend Sammelbezeichnung für Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Das BGB verwendet die Bezeichnung Grundpfandrechte nicht, weil bei der Grund- und der Rentenschuld die für das Pfandrecht an Fahrnis und Rechten charakteristische Abhängigkeit von einer Forderung fehlt, anders freilich bei der Hypothek. - Vgl. auch Übersicht "Grundpfandrechte".

 

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