Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Handkauf

Barkauf ohne besondere vertragliche Klauseln. Zusammenfallen von Kaufvertrag und Übereignung. Typisch für alle Einkäufe des täglichen Lebens mit sofortigem Austausch von Ware und Geld.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Handhabungssystem
Händler- und Berater-Regeln

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kostenträgererfolgsrechnung | Organisationsrichtlinien für die Buchführung | sachliches Depot | Arbeits- und Organisationspsychologie | Netzbildungsfähigkeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum