Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Herstellungsaufwand

Begriff des Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung gegenüber Erhaltungsaufwand. Herstellungsaufwand sind Aufwendungen, durch die entweder ein Wirtschaftsgut neu beschafft oder ein vorhandenes über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert, in seinem Wesen erheblich verändert oder wesentlich in seiner Substanz erweitert wird, z. B. Anbaukosten, Umbaukosten. Aufwendungen, die für sich allein betrachtet Erhaltungsaufwand darstellen, sind steuerlich als Herstellungsaufwand zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Herstellungsaufwand anfallen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Herstellungsanspruch
Herstellungsgemeinkosten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Personalverwaltung | Münzgeld | komplementäre Werbung | Rumpfwirtschaftsjahr | participation constraint
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum