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Herstellungsland

I. Ein- und Ausfuhrrecht: Vgl. Ursprungsland.
II. Einfuhrstatistik: Das Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. - Vgl. auch Außenhandelsstatistik.

 

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