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Hinterland

1. Im engeren Sinne: wirtschaftliches Einzugsgebiet von See- und Binnenhäfen. Der Kampf um das Hinterland der deutschen Nordseehäfen untereinander und mit Häfen der Benelux-Länder ist u. a. durch die verkehrspolitischen Maßnahmen und Ziele der EU verschärft. - 2. Im weiteren Sinne: Häufig allgemeiner gebraucht für Einflußgebiete von Siedlungen, so werden z. B. die Marktgebiete zentraler Orte auch als städtisches Hinterland bezeichnet.

 

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