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Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst

nach Straftätern geordnete Steuer-Fahndungskartei, errichtet aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern beim Finanzamt Wiesbaden IInformationszentrale für den Steuerfahndungsdienst Aufgenommen werden nur Fälle überregionaler Bedeutung, daher i. d. R. keine Ordnungswidrigkeiten. Verhindert werden soll, daß Ermittlungen nach demselben Täter unabgestimmt nebeneinander herlaufen.

 

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