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Inhaberpapiere

Wertpapiere, bei denen der Berechtigte namentlich nicht genannt ist, vielmehr jeder Inhaber legitimiert ist. - Übertragbar durch einfache Übereignung des Papiers und deshalb für den Verkehr hervorragend geeignet. - Vgl. auch Inhaberaktien, Inhaberschuldverschreibung.

 

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