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Insolvenzgrund

Anlaß zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der zum 1. 1. 1999 in Kraft tretenden Insolvenzordnung. Zusätzlich zu den bisherigen Konkursgründen sieht § 18 InsO den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor, der bereits dann vorliegt, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Allerdings muß der Insolvenzantrag von dem Schuldner selbst gestellt werden, weil nur dieser beurteilen kann, ob Zahlungsunfähigkeit droht.

 

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