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kategorischer Imperativ

I. Kant hat den Begriff k. I. in die Ethik eingeführt. Im Unterschied zu hypothetischen Imperativen, bei denen eine Handlungsanweisung von dem vorausgesetzten Ziel abhängt (Zweckrationalität), gilt der k. I. unbedingt, also unabhängig von irgendwelchen Zielen. Daher gibt es nur einen einzigen k. I., für den Kant mehrere Formulierungen gibt. Zwei wichtigere seien zitiert: "Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst". "Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."

 

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