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Katastrophenwagnis

unvorhersehbare Verlustmöglichkeit durch außergewöhnliche Schadensfälle großen Ausmaßes. Katastrophenwagnis läßt sich i. d. R. nicht kalkulieren, da Eintritt, Häufigkeit und Umfang nicht bestimmbar sind. Es wird daher im allgemeinen Unternehmerwagnis abgegolten.

 

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