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Kollegialprinzip

1. Begriff: Verfahren der gemeinsamen Willensbildung in organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefaßt sind (Kollegialsystem). Entscheidungen, die die multipersonale organisatorische Einheit als Ganzes betreffen, werden von sämtlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträgern getroffen. - 2. Abstimmungsmodi: (1) Primatkollegialität, (2) Abstimmungskollegialität und (3) Kassationskollegialität. - Gegensatz: Direktorialprinzip.

 

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