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Lagerkosten

Lagerhaltungskosten, wichtiger Teil der Logistikkosten. - 1. Begriff: Lagerkosten sind die für die Zeitüberbrückung von Lagergütern (Einsatzstoffe, Halb- und Fertigprodukte, Reserveanlagen etc.) anfallenden Kosten der Bereitstellung und Bereithaltung von Lagerkapazität und -betriebsbereitschaft sowie der Vor- und Nachbereitung und Durchführung des Lagerprozesses. - 2. Bedeutung: Lagerkosten sind zentrale Erfolgsvariable in vielen logistischen Entscheidungsproblemen (Losgrößenplanung, Realisierung von Logistikkonzeptionen, z. B. Just-in-time-Produktion) mit entsprechend großer Bedeutung. In der Senkung der Lagerkosten wird ein wesentliches Rationalisierungspotential gesehen. - 3. Bestandteile: a) Kosten der Lagerkapazität: U. a. Kosten der Lagergebäude, Lagereinrichtungen (z. B. Regalsysteme), Lagertransportmittel (z. B. Gabelstapler, Regalförderzeuge) und des Lagerpersonals. b) Kosten der Lagerbereitschaft: U. a. Beleuchtungs- und Heizungs- bzw. Kühlungskosten sowie Instandhaltungskosten. c) Kosten der Lagervor- und -nachbereitung: U. a. Ein-, Um- und Auslagerungskosten (z. B. Treibstoffkosten der Fördermittel), Ver- und Entpackungskosten, Kommissionierungskosten etc. d) Kosten der Lagerung selbst: Neben Kosten der quantitativen und qualitativen Erhaltung der Lagergüter (z. B. Konservierungskosten) fallen insbes. Zinskosten für das in den Lagergütern gebundene Kapital an (kalkulatorische Zinsen). - 4. Verrechnung: Lagerkosten werden überwiegend pauschal auf die Lagergüter verrechnet: a) Kosten der Eingangslagerung werden zumeist auf speziellen Materialstellen gesammelt und als Materialgemeinkosten den Material inanspruchnehmenden Kostenträgern belastet. Die Verrechnung erfolgt materialwertproportional (Proportionalitätsprinzip); eine derartige Abhängigkeit ist jedoch allenfalls für die Zinskosten gegeben. b) Kosten von Zwischenlagerungen im Fertigungsbereich werden i. a. nicht gesondert erfaßt und verrechnet; sie gehen - nicht als solche kenntlich gemacht - undifferenziert in die Fertigungsgemeinkosten ein. c) Bezüglich Kosten für Ausgangslagerung im Vertriebsbereich gilt zumeist Entsprechendes, d. h. Verrechnung als Teil der Vertriebsgemeinkosten. - Genau lassen sich Lagerkosten dann erfassen und verrechnen, wenn man die Lagerleistungen erbringenden Stellen als Kostenstelle oder Kostenplatz separiert, ihre Leistungen exakt aufzeichnet und eine leistungsentsprechende Kostenverrechnung vornimmt.

 

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