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Kapital

I. Volkswirtschaftstheorie: 1. Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden. Unter Kapital wird in diesem Zusammenhang der Bestand an Produktionsausrüstung verstanden, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann (Kapitalstock). - 2. Geld für Investitionszwecke: Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Quellen - Ersparnis, Unternehmergewinn, Krediten - das Kapital zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristig ist für die Bildung von Produktionsausrüstung (Realkapital) nur die Finanzierung, nicht aber eine vorausgehende Ersparnis notwendig (Nettoinvestition). Im Gleichgewicht müssen allerdings geplante Realkapitalbildung (Investition) und Ersparnis übereinstimmen. - Vgl. auch Kapital als Kategorie der Außenwirtschaftslehre (internationale Kapitalbewegungen, Zahlungsbilanz), Humankapital.
II. Betriebswirtschaftslehre: 1. Die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschl. Abgrenzungsposten). Es wird unterschieden: a) Nach Dauer und Gewinnanspruch: (1) Eigenkapital: Grundsätzlich unbefristet, mit Gewinnbeteiligung nur im Falle eines vom Unternehmen erzielten Reingewinns. (2) Fremdkapital: Lang-, mittel- oder kurzfristiger Kredit mit festem Anspruch auf Verzinsung, auch im Falle eines ausgewiesenen Verlustes, ggf. mit darüber hinausreichendem Gewinnanspruch. - b) Nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des Kapital im Unternehmen: (1) betriebsnotwendiges Kapital, (2) Ergänzungskapital, also für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendiges Kapital - 2. Ausweis des Kapital in der Bilanz (Passiv-Seite): a) Eigenkapital, abhängig von der Unternehmungsform: (1) Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften in den Kapitalkonten (diese verändern sich je nach Zugang oder Abgang bei Entnahmen, Einlagen, Gewinnen und Verlusten). Bei Unterbilanz erscheint ein negatives K.-Konto (Unterbilanzkonto) auf der Aktivseite. (2) Bei Kapitalgesellschaften auf den Konten: gezeichnetes Kapital, (Grund-Kapital bzw. Stamm-K.) sowie zusätzlich auf den Konten: Rücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuß. K.-Verluste dürfen das gezeichnete Kapital nicht mindern, sondern müssen, soweit sie nicht mit Rücklagen verrechnet werden, gesondert ausgewiesen werden; vgl. Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag, Fehlbetrag. - b) Fremdkapital (unabhängig von der Unternehmungsform) als: Verbindlichkeiten, Rückstellungen. - c) Rechnungsabgrenzungsposten (Rechnungsabgrenzung) und Aufwandsrückstellungen (Rückstellungen).

 

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