Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Unterbilanz

mit verschiedenen Inhalten verwendeter Begriff. - 1. Bei Kapitalgesellschaften ist Unterbilanz gegeben, wenn nach Verrechnung mit den offenen Rücklagen in der Jahresbilanz oder in einer Zwischenbilanz (mindestens) ein Verlust in Höhe des halben gezeichneten Kapitals vorliegt (vgl. § 92 I AktG, § 49 III GmbHG). Die Bewertung zur Ermittlung der Unterbilanz erfolgt nach den Grundsätzen für die Jahresbilanz. Bei Unterbilanz besteht die Verpflichtung des Vorstands bzw. der Geschäftsführer zur Verlustanzeige gegenüber Gesellschafterversammlung (ähnlich bei Genossenschaften). - 2. Bei Kapitalgesellschaften wird bei Unterbilanz in der Jahresbilanz auf der Aktivseite ein Fehlbetrag gem. § 268 III HGB (buchmäßige Überschuldung) ausgewiesen, soweit die Verluste das gezeichnete Kapital übersteigen. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften entspricht dem Fehlbetrag das negative Kapital bzw. der negative Saldo aller Kapitalkonten. - 3. Unterbilanz im Falle einer Überschuldungsbilanz wegen mangelnder Deckung der Schulden durch das Vermögen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Unterbewertung
Unterbrechen der Tätigkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Schnelltender | grobe Pflichtverletzung | Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) | Vorsteuerberichtigung | Unternehmensleitung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum