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Schnelltender

spezielle Form des Wertpapierpensionsgeschäfts, über das die Deutsche Bundesbank (erstmals Ende November 1988) bei unvorhergesehenen Verspannungen am Geldmarkt gelegentlich sehr kurzfristige Liquiditätshilfen gibt. Da Ankündigung, Gebotsabgabe, Zuteilung und Gutschrift bei Schnelltender innerhalb weniger Stunden erfolgen, werden zu diesen Geschäften nicht alle Kreditinstitute, sondern nur ausgesprochen "geldmarktaktive" Banken angesprochen, die aufgrund ihrer Handelserfahrungen und -beziehungen in der Lage sind, die von der Bundesbank erhaltenen Mittel zügig im Geldmarkt weiterzuleiten.

 

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