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internationale Kapitalbewegungen

1. Begriff: Transaktionen zwischen Volkswirtschaften, die i. d. R. Änderungen von Höhe und/oder Struktur ihrer Nettoauslandsposition bewirken. Sie werden in der Zahlungsbilanz erfaßt. - 2. Systematisierung nach verschiedenen Kriterien: a) Autonome versus induzierte i. K.: Autonome i. K. beruhen auf unabhängig gefaßten Entscheidungen, d. h. werden losgelöst von anderen internationalen Transaktionen bzw. anderen Zahlungsbilanzposten durchgeführt. - Induzierte i. K. resultieren aus Saldenänderungen anderer Positionen der Zahlungsbilanz (z. B. Finanzierung eines Leistungsbilanzdefizits, Devisenmarktinterventionen der Zentralbank). - b) Kurzfristige versus langfristige i. K.: Als kurzfristige i. K. zählen solche mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr, solche mit längerer Laufzeit gelten als langfristige i. K. Diese Abgrenzung ist allerdings nicht unproblematisch, weil Positionen der einen Kategorie relativ leicht in die andere umgewandelt werden können. Bei den langfristigen i. K. wird weiter unterschieden zwischen Direktinvestitionen und Portfolio-Investitionen. - c) Unentgeltliche versus entgeltliche i. K.: Im Gegensatz zu unentgeltlichen i. K.(z. B. verlorene Zuschüsse im Rahmen von Entwicklungshilfe, Beiträge an internationale Organisationen; einseitige Übertragungen) ziehen entgeltliche (zweiseitige) i. K. kompensierende Leistungszuflüsse bzw. -verpflichtungen nach sich. - d) Nach der Erfassung in der Zahlungsbilanz: internationale Kapitalbewegungen K. von privaten Wirtschaftssubjekten, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Haushalten werden in der Bundesrep. D. in der Kapitalbilanz bzw. Übertragungsbilanz erfaßt, solche der Zentralbank in der Devisenbilanz. - 3. Motive für autonome i. K.: a) Bei entgeltlichen i. K: internationale Divergenzen der ökonomischen, sozialen und politischen Bedingungen, z. B. hinsichtlich Geld- und Kapitalmarktzinsen, steuerlicher Behandlung, Wechselkurserwartungen, internationale Devisenspekulation, Grenzproduktivität des Kapitals in der Gegenwart und deren erwarteter zukünftiger Entwicklung, Marktzugangsbeschränkungen durch Zölle, Kontingente u. a., sozialer und politischer Stabilität (Sicherheit für Person und Eigentum, Verstaatlichungstendenzen), sonstiger wirtschaftspolitischer Maßnahmen (Gewährleistung monetärer Stabilität, staatliche Lohn- und Preiskontrollen, Devisenbewirtschaftung u. a.). - b) Bei unentgeltlichen i. K. politische, moralische, humanitäre, aber auch wirtschaftliche Motive (Entwicklungshilfe).

 

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