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Entwicklungshilfe

I. Begriff: Sammelbezeichnung für alle Leistungen materieller und nicht-materieller Art von Industrieländern an Entwicklungsländer zu Vorzugskonditionen mit dem Ziel der Förderung der sozio-ökonomischen Entwicklung bzw. Verbesserung der Lebensbedingungen über Know-how-, Technologie- und Ressourcentransfer. - Abgrenzung: Nach der Definition des Development Assistance Committee ist ein Zuschußelement von mindestens 25% bei dem betreffenden Transfer im Vergleich zu kommerziellen Transaktionen notwendig, um in voller Höhe als Entwicklungshilfe zu gelten. Nicht zur Entwicklungshilfe im engeren Sinne zählen private und öffentliche Leistungen zu marktüblichen Bedingungen, Direktinvestitionen, Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, internationale Bankkredite oder staatliche Exportkredite. Im weiteren Sinne zählen auch private Entwicklungsleistungen (Wirtschaft, Kirchen u. a.) zur Entwicklungshilfe Im neueren Sprachgebrauch werden die Begriffe finanzielle Zusammenarbeit und technische Zusammenarbeit verwendet.
II. Ausmaß der E.: Nach einem von den Vereinten Nationen aufgestellten Forderungskatalog soll die öffentliche Entwicklungshilfe 0,7% des BSP betragen, die gesamten Nettoleistungen (einschließlich privater E.) 1% (Pearson-Bericht). Von den meisten Industrieländern wird dieses Ziel anerkannt, jedoch nur von wenigen erfüllt. Die öffentliche Entwicklungshilfe der OECD-Länder betrug ca. 0,33% des BSP. 1994 betrug sie 0,303%, der Official Development Assistance-Anteil (ODA) am BSP der Bundesrep. D. betrug 1994 0,33%, (11,1 Mrd. DM).
III. Vergabemotive: 1. Politische Motive: Entwicklungshilfe wurde in der Vergangenheit oft außenpolitischen Zielen untergeordnet zur Unterstützung der politischen Position, insbes. im ideologischen Kampf zwischen sozialistischen und kapitalistischen Systemen. Gegenwärtig dient Entwicklungshilfe dem Abbau politischer Spannungen und der Friedenssicherung. - 2. Humanitäre Motive: Gefühl der Mitverantwortung für die Linderung von Armut, Hunger und Not eines großen Teils der Menschheit im Angesicht eigenen Wohlstandes; nach dem Prinzip der Subsidiarität ist bei Versagen untergeordneter gesellschaftlicher Instanzen die nächsthöhere Instanz gefordert, den Menschen zu helfen (internationale Solidarität). - 3. Ökonomische Motive: Industrieländer erwarten positive Rückwirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung in Entwicklungsländern für die eigene Wirtschaft: Schaffung wachstumsträchtiger Absatzmärkte für eigene Produkte, globale Wachstumsförderung durch Intensivierung des Wettbewerbs, Sicherung des Zugangs zu wichtigen Rohstoffquellen. Konfliktbereiche entstehen durch den Aufbau wettbewerbsfähiger Industrien in Entwicklungsländern, die für Industrieländer Wettbewerbsnachteile zur Folge haben. Die forcierte Entwicklung in Entwicklungsländern kann einerseits Absatzmärkte sichern und durch den verschärften Wettbewerb die Produktivität in Industrieländern steigern, andererseits auch durch eine Ausweitung von Produktion und Nachfrage zu Rohstoffpreissteigerungen und zur Erhöhung der Umweltbelastung führen. - 4. Moralische Motive: Wiedergutmachtung für die Ausbeutung und Unterdrückung im Kolonialzeitalter.
IV. Formen: 1. Bilaterale/multilaterale E.: Entwicklungshilfe wird als bilaterale Hilfe (ein Geber-, ein Empfängerland) und als multilaterale Hilfe (mehrere Geber-, ein oder mehrere Empfängerländer) gewährt. Während die Vergabe bilateraler Hilfe oft politischer Logik folgt, ist die multilaterale Hilfe weniger von der Politik abhängig, dafür aber bei der Durchführung aufgrund zusätzlicher Koordinationskosten teurer. - 2. Gebundene/freie E.: Bei der gebundenen Hilfe (Lieferbindung) ist das Empfängerland an Lieferungen von Firmen des Geberlandes gebunden. Oft ist die gebundene Hilfe teurer, weil der internationale Bietervergleich entfällt. Bei der freien Entwicklungshilfe kann das Empfängerland die Art der Lieferung und den Lieferanten frei wählen. - 3. Programm-/Projekthilfe: Entwicklungshilfe kann bestimmte (isolierte) Projekte im Rahmen der Kapitalhilfe finanzieren, während Projekthilfe im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mehrere Projekte sektoral oder regional zusammenfaßt. Programmhilfemittel ermöglichen eine Mittelumschichtung im Programmablauf und erlauben einen koordinierten Einsatz von Förderungsmitteln. - 4. Katastrophenhilfe: Im akuten Katastrophenfall wird Entwicklungshilfe als Soforthilfe gewährt; meist als Warenhilfe geschenkweise über die Vermittlung internationaler (oft Nicht-Regierungs-) Organisationen.
V. Träger: Die heterogene Aufgabenstellung der Entwicklungshilfe führt zu einer geschachtelten Trägerstruktur. - 1. Internationale Träger: Viele Entwicklungsprobleme haben weltweite Ursachen und Auswirkungen und lassen sich nur im Rahmen multilateraler Zusammenarbeit bewältigen. - a) Weltbankgruppe und Regionalbanken: Volkswirtschaftlich rentable Entwicklungsprojekte werden von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) finanziert. Ärmere Entwicklungsländer mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 1.305 US-$ erhalten besonders günstige Kredite (0,75% Zinsen, 40 Jahre Laufzeit, 10 Freijahre) von der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA). Die Förderung des privaten Sektors über die Mobilisierung von Inlands- und Auslandskapital wird von der International Finance Corporation (IFC) getätigt, wobei die Übernahme von Garantien privatwirtschaftlicher Direktinvestitionen von der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) gesichert wird. 1991 wurde in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und UNEP von der Weltbank eine "globale Umweltfazilität" (Global Environment Facility) eingerichtet, die Umweltschutzmaßnahmen von globalem Interesse in Entwicklungsländern finanzieren hilft. Während die Weltbank ohne regionale Begrenzung tätig ist, finanzieren multilaterale regionale Entwicklungsbanken Projekte und Programme in den jeweiligen Regionen, wobei sie nach ähnlichen Prinzipien wie die Weltbankgruppe arbeiten. - b) Vereinte Nationen: Die Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen (UN) wird im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und seinen Fachausschüssen behandelt, wobei der ECOSOC die Lenkungs- und Koordinierungsfunktion übernimmt. Entwicklungshilfeaufgaben im Rahmen der UN übernehmen: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO), Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und das Welternährungsprogramm (WEP), das gemeinsam mit der FAO gegründet wurde. - c) Entwicklungshilfe der Europäischen Union: Die Entwicklungshilfe der Europäischen Union (EU) umfaßt insbes. die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik im Rahmen der Lomé-Abkommen (sog. AKP-Staaten). Zusätzlich gibt es ein Kooperationsabkommen mit den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres, eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern Asiens, Lateinamerikas und spezielle Programme für die Länder Mittel- und Osteuropas sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. - d) Sonstige internationale Träger: Obgleich der Internationale Währungsfonds (IWF) vornehmlich zur Überwindung außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte der Mitgliedstaaten gegründet wurde, übernimmt er in letzter Zeit auch Aufgaben der E., insbes. die Zurverfügungstellung besonderer Kreditfazilitäten für Entwicklungsländer (z. B. Fazilität zur Finanzierung von Rohstoffausgleichslagern und zur kompensierenden Finanzierung bei Exporterlösausfällen sowie unterschiedliche Strukturanpassungsfazilitäten). Zahlreiche Sonderregelungen enthält auch das GATT. Für Welthandelsfragen im Bereich der Rohstoffe ist die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) zuständig. - 2. Nationale Träger: Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit sind in der Bundesrep. D. verschiedene Organisationen tätig. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und im Rahmen der technischen Zusammenarbeit vornehmlich die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). - 3. Private Träger: Ca. 10% der Gesamtausgaben des Entwicklungshaushaltes entfallen auf Nicht-Regierungsorganisationen, die 1994 ca. 1,6 Mrd. DM für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stellten. Die bedeutendsten nicht-staatlichen Organisationen sind die entwicklungspolitischen Organisationen der Kirchen (Evangelische Kirche: Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe, Brot für die Welt, Dienste in Übersee, kirchlicher Entwicklungsdienst, Christliche Fachkräfte International; Katholische Kirche: Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe, Misereor, Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe) und die politischen Stiftungen, die mit ihren jeweiligen Mutterparteien eng zusammenarbeiten und inhaltliche Schwerpunkte, insbes. zur Unterstützung der Selbsthilfeorganisationen in Entwicklungsländern, setzen. Zur Förderung von Stipendiaten aus Entwicklungsländern hat die Bundesregierung 1959 die Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) gegründet. Als nationaler Fachdienst der personellen Entwicklungszusammenarbeit fungiert der Deutsche Entwicklungsdienst (DED). Außerdem werden Fach- und Führungskräfte über die Carl-Duisberg-Gesellschaft, den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) sowie die Goethe-Institute vermittelt. Weitere Maßnahmen in Beratung und Ausbildung übernimmt das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE).
VI. Arten der E.: Bei der Entwicklungshilfe werden zwei Hauptformen unterschieden: einerseits Maßnahmen, die unmittelbar an Güterströmen ansetzen und eine Verbesserung der Handelsposition der Entwicklungsländer bewirken sollen (Handelshilfe) und andererseits solche, die an Finanzströmen ansetzen und einen direkten Ressourcentransfer in Entwicklungsländer zum Gegenstand haben. - 1. Handelshilfe: a) Rohstoffabkommen: Zur Überwindung der negativen Auswirkungen von Exporterlösschwankungen soll über internationale Waren- und Rohstoffabkommen indirekt eine verstetigende Beeinflussung von Exportpreisen und -mengen erreicht werden. Als wichtigste Instrumente gelten Ausgleichslager (Buffer-Stocks), mit deren Hilfe ein Mengenausgleich angestrebt wird. Bei Angebotsüberschüssen muß z. B. das Ausgleichslager auf dem jeweiligen Rohstoffmarkt als zusätzlicher Nachfrager auftreten, um einen stärkeren Preisverfall aufzufangen; b) langfristige Kauf- und Lieferverpflichtungen von Erzeuger- und Verbraucherländern sollen zu einer Verstetigung der Absatzmengen innerhalb einer vereinbarten Preismarge beitragen; c) durch Exportquoten, zu denen sich die Lieferländer verpflichten, sollen bestimmte Exportmengen nicht überschritten werden, um das Gesamtangebot am Weltmarkt stabil zu halten; d) Zollpräferenzen: der Import bestimmter industrieller Produkte wird in vielen Ländern mit hohen Importzöllen belastet. Im Rahmen der Entwicklungshilfe werden den Entwicklungsländern Zollpräferenzen seitens der Industrieländer eingeräumt. Auf der ersten UNCTAD-Konferenz forderten die Entwicklungsländer die Einführung eines allgemeinen Präferenzsystems (APS); Präferenzzölle beinhalten, daß für ein bestimmtes Importgut aus einem bestimmten Land der Zoll niedriger ist als beim Import des betreffenden Gutes aus anderen Ländern. Sie verstoßen damit gegen das Prinzip der Meistbegünstigung, sind aber vom GATT in Ausnahmefällen legitimiert. Die Europäische Union hat im Lomé-Abkommen den AKP-Staaten eigene Präferenzzölle zugestanden; e) Indexierung der Rohstoffpreise: Während Rohstoffabkommen eine Dämpfung kurzfristiger Exporterlösschwankungen vorsehen, wird zur langfristigen Verbesserung der Außenhandelsposition der Entwicklungsländer eine Indexierung der Rohstoffpreise vorgeschlagen, wodurch eine Einkommensumverteilung zugunsten der Rohstoffanbieterstaaten bewirkt wird. - 2. Kapitalhilfe: Entwicklungsländer leiden unter einer Ersparnislücke und einer Devisenlücke: Notwendige Investitionen können wegen mangelnder inländischer Ersparnisse nicht getätigt werden. Aufgrund mangelnder Devisen können auch keine Investitionsgüter im Ausland nachgefragt werden (vgl. auch Two-Gap-Modell, Sparlücke, Entwicklungstheorie 3 d)). Zur Überwindung dieser beiden Lücken und im Rahmen des balanced growth wird eine massive Ressourcenübertragung gefordert (Entwicklungspolitik 2 a), big-push). - Die Kapitalhilfe kann sowohl im Rahmen der nationalen finanziellen Zusammenarbeit, welche dem Volumen nach das bedeutendste Instrument der Entwicklungshilfe darstellt, als auch multilateral durch die Finanzierung von Ausgleichslagern im Rahmen der Verhandlungen um eine Neue Weltwirtschaftsordnung, sowie durch eine Ausgleichsfinanzierung zum Zahlungsbilanzausgleich durch den IWF bzw. im Rahmen der STABEX-Regelung (STABEX) erfolgen. - Auch Warenhilfen und Strukturanpassungshilfen gehören in den Bereich der finanziellen Zusammenarbeit. Zur multilateralen Warenhilfe gehört insbes. die Nahrungsmittelhilfe, die verstärkt in die Ernähungsstrategien der Entwicklungsländer eingefügt werden soll. - 3. Technische Zusammenarbeit: Mit ihr soll die Leistungsfähigkeit der armen Menschen in Entwicklungsländern erhöht werden: Bereitstellung von Fachkräften, Ausrüstung, Mittel zur Fortbildung einheimischer Führungskräfte sowie Finanzierungsbeiträge zu Projekten und Programmen (technische Zusammenarbeit, GTZ). - 4. Personelle Zusammenarbeit: Vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse der Menschen in Entwicklungsländern sollen durch die Aus- und Fortbildung von Fachkräften der Entwicklungsländer gefördert werden. Im weiteren Sinne zählt auch die Unterstützung von Existenzgründungen zur personellen Zusammenarbeit, wobei hauptsächlich private Träger involviert sind. - 5. Neuere Tendenzen: Zu den klassischen Instrumenten der Entwicklungshilfe kommen in neuerer Zeit auch andere Ressourcenübertragungen, wie z. B. aus der Diskussion der Neuen Weltwirtschaftsordnung a) die Übertragung von neuen IWF-Sonderziehungsrechten auf Entwicklungsländer (Link), b) die Bildung von Sonderfonds, die mit Hilfe von in Industrieländern erhobenen Entwicklungssteuern gespeist werden (Bericht der Brandt-Kommission) oder auch c) Zinssubventionsfonds des IWF.
VII. Bewertung: Die Entwicklungshilfe wird insgesamt eher kritisch beurteilt. (1) Radikal-konservative Kritiker machen die Entwicklungshilfe für die schlechte Performance der Entwicklungsländer verantwortlich. Entwicklungshilfe korrumpiert die Eliten und ist eine Belohnung für schlechte Wirtschaftspolitik. (2) Entwicklungsländer fordern zwar mehr E., sehen darin aber gleichzeitig ein Instrument des Neokolonialismus. (3) Die Trägerorganisationen weisen auf partielle Erfolge hin und bemühen sich, die Durchführung der Entwicklungshilfe effektiver zu gestalten. Entwicklungshilfe hat nur dann Erfolg, wenn die herrschenden Eliten in Entwicklungsländern die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes auch wollen und ihren Beitrag dazu leisten. Ein Abbau des Protektionismus der Industrieländer würde mehr Entwicklung bringen als weitere Entwicklungshilfe (Handel statt Hilfe). Zum Teil kann Entwicklungshilfe als auswärtig bestimmte Strukturpolitik gedeutet werden. Ordnungspolitisch betrachtet ist eine stärkere Eigenverantwortung und marktliche Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der Entwicklungsländer für den Erfolg der Entwicklungshilfe entscheidend.


Literatur: Hemmer, H.-R., Wirtschaftsprobleme der Entwicklungländer, 2. Auflage, München 1988; Wagner, H., Wachstum und Entwicklung. Theorie der Entwicklungspolitik, München - Wien 1993; Cassen, R., Entwicklungszusammenarbeit. Fakten, Erfahrungen, Lehren, Bern - Stuttgart 1990.

 

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