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Exportquote

1. Außenhandelstheorie: Der Anteil des Werts des Exports am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Die Exportquote wird als Indikator für die Außenhandelsverflechtung einer Volkswirtschaft angesehen. - 2. Außenhandelspolitik: Die zum Export freigegebenen Kontingente bestimmter Warenmengen je Zeitraum (sog. E.-Verfahren). Die jeweils festgelegte Exportquote bezieht sich auf Waren allgemein, Markenartikel, Rohstoffe, Metalle oder Devisen; Einhaltung der Exportquote wird im Wege der Ausfuhrüberwachung erstrebt. - Vgl. auch Auslandsgeschäfts-Quote (AQ), i. S. von Anteil des Auslands- bzw. Export-Umsatzes bzw. -Geschäfts am Gesamt-Umsatz bzw. Geschäfts Außenhandelsquote. - 3. Statistik: Im Produzierenden Gewerbe Anteil der Auslandslieferungen an der Gesamtheit des Umsatzes; Gliederung nach der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Fassung für die Statistik im Produzierenden Gewerbe (SYPRO).

 

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