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Zwischenbescheinigung

bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach den Vorschriften der Finanzverwaltung auszuhändigende Bescheinigung, wenn eine sofortige Aushändigung der Arbeitspapiere nicht möglich ist. Diese enthält die für die Besteuerung notwendigen Angaben und erleichtert es dem Arbeitnehmer, für eine Übergangszeit ein anderweitiges Arbeitsverhältnis einzugehen (§ 41 b I S. 6 EStG).

 

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zwischenbetriebliche Integration der Informationsverarbeitung (ZBI)

 

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