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zwischenbetriebliche Integration der Informationsverarbeitung (ZBI)

1. Begriff: Abstimmung von Verarbeitungsverfahren, Softwaresystemen und Datenbeständen (Datei, Datenbanksystem) zwischen Betrieben, die in Geschäftsbeziehung miteinander stehen, mit dem Ziel, Kompatibilität der jeweiligen Lösungen zu erreichen. - 2. Hintergrund: Zunehmender innerbetrieblicher Einsatz von Softwaresystemen (computergestützte Administrationssysteme, computergestützte Dispositionssysteme, computergestützte Planungssysteme) in der Wirtschaft; diese erzeugen oder verarbeiten z. T. Informationen, die bei einem Geschäftspartner bereits elektronisch erzeugt wurden bzw. dort elektronisch weiterverarbeitet werden (z. B. Bestellungen, Rechnungen). Ohne ZBI müssen die Informationen zur Weitergabe beim Absender von einem elektronischen Datenträger auf ein traditionelles Kommunikationsmedium (z. B. auf Papier) übertragen werden; beim Empfänger umgekehrt mit erneuter Datenerfassung. Bei ZBI stimmen sich die Partner in der Weise ab, daß Daten ohne manuelle Eingriffe mit Datenfernübertragung übermittelt und direkt weiterverarbeitet werden können. - 3. Beispiele: Zahlungsverkehr zwischen Banken, Bestellabwicklung zwischen Groß- und Einzelhandel, Reisebuchungen zwischen Reisebüros und Veranstaltern (z. B. START), Just-in-time, Lieferabrufe in der Automobilindustrie.

 

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