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Reisebüro

Betrieb eines Handelsvertreters (§§ 84 ff. HGB), der aufgrund von Vermittlungs- und Agenturverträgen mit Betrieben des Reiseverkehrs, des Fremdenverkehrs und mit Reiseveranstaltern deren touristische Dienste (Tourismus) Privat- und Geschäftsreisenden (Geschäftsreise) anbietet und gegen Provision den Abschluß von Verträgen zwischen den von ihm vertretenen touristischen Betrieben und seinen Kunden besorgt.

 

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