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Geschäftsreise

beruflich bedingte Reise einer selbständig oder in einem Betrieb, einer Behörde oder einer anderen Institution tätigen Person. - Steuerrecht: Geschäftsreise ist nur die an einen mindestens 20 km von der regelmäßigen Berufausübungsstätte entfernten Ort führende beruflich bedingte Reise eines Selbständigen über eine Zeit von längstens drei Monaten. Geschäftsreise eines Arbeitnehmers ist dagegen Dienstreise, unabhängig von der Entfernung des Ortes, und eine kürzere Reise ist Geschäftsgang, falls nicht eine Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (Berufsverkehr). - Steuerrechtliche Behandlung: Vgl. Reisekosten.

 

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