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Ausfuhrgewährleistungen des Bundes

Instrumente der Exportförderung. In Deutschland verschiedene Formen von Gewährleistungen der Bundesregierung zugunsten deutscher Exportunternehmen und Finanzierungsinstitute zur Absicherung der mit Exportgeschäften und Exportfinanzierungen verbundenen Risiken. - 1. Zu unterscheiden: a) Ausfuhrgarantien betreffen Geschäfte mit privaten ausländischen Firmen. Die Deckungszusage umschließt neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auch politische Risiken. b) Ausfuhrbürgschaften schützen vergleichbare Risiken aus Geschäften mit ausländischen Regierungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. - 2. Gegenstand im einzelnen: a) Ausfuhrgewährleistungen des Bundes d. B. decken das Risiko, das darin liegt, daß dem deutschen Hersteller wegen der wirtschaftlichen Lage des Bestellers oder politischer Entwicklungen im Ausland eine Fertigstellung oder Versendung der Ware unmöglich oder unzumutbar ist. Gedeckt sind die Selbstkosten abzgl. evtl. Erträge aus anderweitiger Verwendung. - b) Ausfuhrgewährleistungen des Bundes d. B.. i. e. S. schützen den Exporteur gegen Verluste aus Lieferantenkrediten ausländischer Abnehmer. c) Ausfuhrgewährleistungen des Bundes für gebundene Finanzkredite betreffen Darlehen, die an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden sind und der Ablösung von Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften eines deutschen Unternehmens an das Ausland dienen. Daneben auch Sicherheitsleistungen für ungebundene Finanzkredite. - 3. Kosten: Für Ausfuhrgewährleistungen des Bundes d. B.. wird ein Entgelt erhoben; zudem trägt der Gläubiger einen Teil des Ausfalls selbst (Selbstbeteiligung). - Vgl. auch Hermes-Deckung.

 

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