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Selbstbeteiligung

Selbstbehalt, Franchise, bei Versicherungen Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem von der Versicherung gedeckten Schaden. Selbstbeteiligung können geeignet sein, das moralische Risiko (moral hazard) durch Überinanspruchnahme bei Versicherungen günstig zu beeinflussen. - Formen der S.: absolute oder prozentuale Eigenbehalte der Versicherungsnehmer. - Anders: Selbstversicherung. Für die Selbstbeteiligung in den Sozialversicherungen: Lohnersatzquote.

 

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