Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Versicherung

1. Begriff: a) Im Rechtssinn: Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter (Gefahrengemeinschaft) mit selbständigen Rechtsansprüchen auf wechselseitige Bedarfsdeckung. b) Im wirtschaftlichen Sinn: Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. - 2. Einteilung: Unterschieden werden die Privatversicherung und die Sozialversicherung. - 3. Bedeutung: Die Versicherung besitzt eine einzelwirtschaftliche und eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie ist für die Einzelwirtschaft oft einfacher, zweckmäßiger und billiger als die Ansammlung entsprechender Mittel für den Schadenfall. Volkswirtschaftliche Bedeutung besitzt die Versicherung insbes. dadurch, daß sie Folgeschäden begrenzt und den technischen Fortschritt fördert.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Versicherter
Versicherung an Eides Statt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verfolgungsrecht | Darstellungseinheit | Lösung | grobe Pflichtverletzung | Nominalskala
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum