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Bedarfsdeckungsmonopole

öffentliche Unternehmen, die zwar eine (partielle) Monopolstellung besitzen (wie z. Bedarfsdeckungsmonopole Straßenbahnen, Versorgungsbetriebe), diese aber aus wirtschafts- oder sozialpolitischen Gründen preispolitisch nicht ausnutzen. Da sie Kollektivbedürfnisse zu befriedigen haben, ist ihre Preispolitik i. d. R. auf Kostendeckung und möglichst auf Erzielung eines "angemessenen" Gewinns abgestellt.

 

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