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Versorgungsbetriebe

Versorgungsunternehmen. 1. Charakterisierung: Betriebe, die der Aufrechterhaltung des Lebens in modernen Gesellschaften dienen wie z. B. Betriebe der Wasser-, Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung. Häufig werden auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Krankenhäuser in Versorgungsbetriebe einbezogen. Die Versorgungsbetriebe sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl in öffentlicher, insbes. kommunaler Trägerschaft. - Es besteht Anschlußpflicht und Versorgungspflicht. - Die kommunalen Versorgungsbetriebe werden als Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft geführt. Häufig bilden sie mit den kommunalen Verkehrsbetrieben einen Querverbund und tragen die Bezeichnung "Stadtwerke". - 2. Steuerliche Behandlung: Versorgungsbetriebe unterliegen als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und mit ihren Umsätzen der Umsatzsteuer; der Gewerbesteuer nur, sofern Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. - 3. Interessenvertretung der V.: Verband kommunaler Unternehmen.

 

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