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Verkehrsbetrieb

logistischer Betrieb. 1. Begriff: Organisierte Wirtschaftseinheit, deren ökonomische Leistungen überwiegend Verkehrsleistungen sind. - 2. Arten (je nach vorherrschender Funktion): a) Transportbetriebe bilden die zahlenmäßig größte Gruppe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der unmittelbaren physischen Ortsveränderung von Personen und Gütern im Straßen-, Schienen-, Leitungs-, Schiffs- und Luftverkehr. b) Weg- und Stationsbetriebe bieten die häufig zugehörigen Dienstleistungen, indem sie Straßen, Wasserstraßen und Luftstraßen sowie Autohöfe, Omnibusbahnhöfe, Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen unterhalten und/oder den Verkehr sichern. c) Lager- und Umschlagsbetriebe betreiben die Lagerei und/oder das Umschlagen und häufig auch das Verpacken und Stauen von Gütern. d) Verkehrsmittlerbetriebe, z. B. als Spediteure oder Reiseveranstalter, wählen Dienstleistungen anderer Verkehrsbetrieb für ihre Kunden aus und koordinieren sie. - 3. Zuordnung eines bestimmten Verkehrsbetrieb zu einer der genannten Gruppen ist jedoch nur bei kleineren Betrieben möglich, da die Integration verschiedener Tätigkeitsbereiche eine typische Begleiterscheinung des Wachstums von Verkehrsbetrieb ist. - 4. Verkehrsbetrieb des ÖPNV: Zusammenschlüsse: a) Querverbund: Zusammenschluß mit Versorgungsbetrieben; b) Verkehrsverbund: Zusammenschluß von verschiedenen Trägern (z. B. Deutsche Bahn AG und kommunale V.), um die jeweiligen Räume wirtschaftlicher erschließen und bedienen zu können. - Pflichten: Für Verkehrsbetrieb gilt die Tarifpflicht, Beförderungspflicht, Betriebspflicht und Fahrplanpflicht. - Der größte Teil der Verkehrsbetrieb ist konzessioniert (Konzession, Konzessionsvertrag). - Interessenvertretung der öffentlichen V.: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

 

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