Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Konzession

1. Befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels, z. B. im Verkehrsbereich (Verkehrspolitik IV 2.). - 2. Verleihung eines besonderen Rechts an einer öffentlichen Sache, z. B. an einer Straße, einem Wasserlauf, etwa zum Betrieb einer Eisenbahn, Straßenbahn oder einer Fähre.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Konzertzeichner
Konzessionsabgabe

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : elektronischer Zahlungsverkehr | Titel | Versicherungsmathematik | Festbeträge | Kostenträgerverfahren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum