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Luftverkehr

I. Begriff: Beförderung von Personen, Post und Fracht mit Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Luftschiffen, Ballonen etc.) sowie die Benutzung des Luftraums mit Flugmodellen (§ 1 II LuftVG). - Der gewerbliche Luftverkehr unterteilt sich in Linienverkehr (regelmäßiger flugplanmäßiger, zu öffentlich bekanntgegebenen Abflugzeiten stattfindender Verkehr auf festgelegten Routen zu veröffentlichten Tarifen mit Betriebspflicht und Beförderungspflicht) und Gelegenheitsverkehr, auch Bedarfs- oder Charterverkehr genannt. Zudem unterscheidet man zwischen nationalem und internationalem L.
II. Unternehmens- und Betriebsstruktur: 1. Unternehmensstruktur: Die IATA zählte Mitte 1992 206 Mitgliedsgesellschaften (171 aktive und 35 assoziierte Mitglieder). 1994 waren insgesamt 224 deutsche Unternehmen im Bereich der Luftfahrt tätig, davon 192 Unternehmen mit Schwerpunkt in der Luftfahrt und 32 Unternehmen mit nebengewerblicher Luftfahrttätigkeit. Von den 141 in der Personen- und Güterbeförderung tätigen Unternehmen entfielen 117 auf den Taxiverkehr, 16 auf den Pauschalflugreise-, Tramp- und Anforderungsverkehr sowie 8 auf den Linien- und linienähnlichen Verkehr. 32 Unternehmen führten Flüge für andere Zwecke (z. B. Reklame- und Bildflüge, land- und forstwirtschaftliche Flüge, Schul- und Vermessungsflüge durch. Mitte 1994 umfaßte das Luftfahrtpersonal der deutschen Gesellschaften rd. 56 551 Personen (im Inland); - 2. Wirtschaftliche Bedeutung: a) Weltweit: Beförderungs- und Transportleistung: Im Welt-Linienluftverkehr wurden 1991 insgesamt 1 113 Mio. zahlende Passagiere befördert sowie 1 826 000 Mio. Passagier-km und 226 930 Mio. tkm (darunter 57 160 Mio. tkm Fracht und 5080 Mio. tkm Post) bezahlt. - Einnahmen/Aufwendungen: 1991 erzielten die Liniengesellschaften der ICAO-Staaten (ohne UdSSR-Inlandsverkehr) Verkehrserträge in Höhe von 203 400 Mio. US-$ (Aufwendungen: 204 400 Mio. US-$). Die AEA-Gesellschaften erzielten 1991 pro Personen-km einen Ertrag von 12,46 US-Cent. b) Bundesrep. D.: (1) Beförderungs- und Transportleistung: 1994 wurden insgesamt 85,2 Mio. Passagiere gezählt; davon entfielen 62,2 Mio. (rd. 73,6%) auf den Linienverkehr, 22,5 Mio. auf den Gelegenheitsverkehr. Im Inlandverkehr wurden 17,0 Mio. Fluggäste befördert. Die Frachttransporte erreichten einen Umfang von 1 666 047 t (59 549 im Inlandverkehr) und die Luftpostbeförderung von 211 938 t (darunter 135 000 t im Inland). (2) Umsatz: Die deutschen Unternehmen erzielten 1993 aus ihrer Luftfahrttätigkeit einen Umsatz von insgesamt 21,4 Mrd. DM (einschl. UmSt); Zu den Einnahmen aus den Beförderungsleistungen in Höhe von 21,2 Mrd. DM trug der Personenverkehr mit 18,5 Mrd. DM, der Güterverkehr mit 2,8 Mrd. DM bei.
III. Nationale und internationale Organisation: 1. Nationale Ebene: Gemäß Art. 87 d GG ist die Luftverkehrsverwaltung bundeseigene Sache. Zentrale Instanz ist der Bundesminister für Verkehr mit den ihm unterstellten Behörden Flugsicherungs-GmbH und Luftfahrt-Bundesamt. Sonderregelungen bestehen für die Luftverkehrsverwaltung der Bundeswehr und der stationierten Truppen (§ 30 II LuftVG). Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung sind auch den Ländern übertragen worden (§ 31 LuftVG). Die BFS hat die Aufgaben der Sicherung der Luftfahrt, insbes. durch Luftverkehrskontrolle einschl. Bewegungslenkung, der Flugsicherungsberatung, Alarmdienst, Luftnachrichtenübermittlung und Luftnavigationshilfe. Dazu unterhält sie Flugsicherungsleit- und Flugsicherungsstellen. Das LBA ist für Muster- und Verkehrszulassung zuständig, wirkt bei der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes mit; zudem führt es fachliche Untersuchungen der Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen durch. - Neben diesen staatlichen Organisationen gibt es private Organisationen: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Deutscher Aero-Club (DAeC), Interessenvertretung Allgemeine Luftfahrt e. V. (AOPA Germany) und Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI). - 2. Internationale Ebene: Staatliche Organisationen sind die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) und die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol). Die private Organisation auf dieser Ebene setzt sich u. a. aus der International Air Traffic Association (IATA), der Association of European Airlines (AEA), der internationalen Vereinigung der privaten Transportgesellschaften, der International Union of Aviatic Insurers (IUAI), der Internationalen Handelskammer mit einem Lufttransportkomitee und der International Federation of Air Traffic Controllers Association (IFATCA) zusammen.
IV. Gegenwarts- und Zukunftsprobleme: Ausgehend von der liberalen Luftverkehrspolitik der USA seit 1978 (open skies policy), wird der Luftverkehr als Vorreiter der aktuellen Liberalisierungsdebatte, die sich auch auf andere Wirtschaftsbereiche ausgebreitet hat, angesehen. 1987 wurde durch Beschluß des EG-Ministerrates die EG-weite Liberalisierung des Luftverkehr eingeleitet, charakterisiert durch die Liberalisierung der Preisbildung, Erleichterung des Marktzugangs und Lockerung der Kapazitätskontrolle. Dies führte sowohl bei Linien- als auch bei Chartergesellschaften zur verstärkten Gründung von Tochtergesellschaften sowie zu Beteiligungsverträgen mit ausländischen Gesellschaften. Außerdem trug die Liberalisierung zum verschärften Preiswettbewerb und zur Konzentration unter den großen Carriern bei. - Im internationalen Luftverkehr haben die Strukturveränderungen Flugzeug-Leasinggesellschaften und ihre Gründungen gefördert (ca. 20% des Flugzeugbestandes befindet sich im Eigentum von Leasinggesellschaften). - Anfang der 90er Jahre befand sich der Luftverkehr in einer Rezession, bedingt durch das weltweit schwächere Wirtschaftswachstum, durch die veränderten Markt- und Strukturbedingungen, wegen des Golfkriegs und durch Überkapazitäten. Bis zum Jahr 2000 wird dem internationalen Luftverkehr jedoch ein jährliches Wachstum von ca. 5,5% prognostiziert.

 

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